Studieren mit Kind
Ein Studium mit Kind ist oftmals eine Herausforderung, muss aber kein Grund zu Hinderung und Verzicht auf persönliche und berufliche Ziele sein.
Doch wie soll ein Studium mit Kind funktionieren? Vielleicht denkst Du Dir, Deine Zeit ist knapp und Du willst nicht auch noch Deinen Beruf aufgegeben?
Viele Studiengänge sind auf Vollzeit ausgelegt. Dann sind nicht nur die Vorlesungen und die Seminare zeitintensiv, sondern auch die Vorbereitung auf die Klausuren.
Wir kennen Deine Bedürfnisse. Wir sagen Dir: Bei uns an der TRIAGON Academy kannst Du mit den nötigen Zulassungsvoraussetzungen Deinen Bachelor- oder Master-Abschluss in nur einem Jahr machen, ohne viel Zeitdruck und auch, wenn Du nebenbei arbeitest. Das TRIAGON Studium hat eine Menge Vorteile, die Dir eine staatliche Universität oder Hochschule nicht bieten kann.
Vorteile an der TRIAGON Academy für ein Studium mit Kind
Zeitlich flexibel studieren
An der TRIAGON Academy wird Dir Deine Berufsausbildung voll anerkannt. Du kannst in das Fast-Track Bachelorprogramm einsteigen, das größtenteils aus Selbstlernphasen und nur wenigen Präsenzseminaren besteht.
Die Studienphasen kannst Du dir während des Studiums relativ frei einteilen und hast somit mehr Zeit für Dein Kind.
Die Module sind so angelegt, dass Du sie nacheinander durchläufst. Du kannst Dich also immer auf ein bestimmtes Thema konzentrieren, ohne durch zu viel Input oder kompakte Prüfungsphasen überfordert zu werden.
Ortsunabhängig studieren
Das TRIAGON Studium ist ortsunabhängig, da Du nur an wenigen Wochenenden zum Präsenzunterricht anwesend sein solltest. Die eigentliche Studienzeit verbringst Du zu Hause. Auf der Lernplattform findest Du alle Deine Studienmaterialien und kannst jederzeit mit Deinen Kommilitonen und Dozenten in Kontakt treten. Ein Teil der Wissensvermittlung findet außerdem über virtuelle Klassenzimmer und Webinare statt. Solltest Du gerade dann mal verhindert sein, kannst Du Dir die Aufzeichnung später noch ansehen.
Beruf kann weiter ausgeübt werden
Solltest Du Dich in einem Arbeitsverhältnis befinden (Vollzeit oder auch nur Teilzeit), dann kannst Du natürlich Deinen Beruf weiter ausüben. Das Studienmodell der TRIAGON Academy erlaubt es Dir, Beruf, Studium und Kind miteinander zu vereinbaren. Die Lernplattform steht Dir 24 h zur Verfügung und Deine Seminare (virtuell oder in Präsenz) sind nur an ausgewählten Wochenenden.
Fördermöglichkeiten bei einem Studium mit Kind
Im Vergleich zu einem Studium an einer staatlichen Universität, fallen bei uns monatliche Kosten an.
Eine Übersicht der TRIAGON Studiengebühren findest Du hier.
Wenn Du nicht nebenbei arbeiten und so das Studium finanzieren kannst, hast Du andere gute Möglichkeiten:
Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)
Du kannst den BAföG Kinderbetreuungszuschlag für Dein Kind beantragen. In der Regel erhältst Du für dein erstes Kind eine Summe von 113,00 Euro und für ein zweites Kind noch 85 Euro. Dieser Zuschlag wird jedoch nur gewährt, wenn das Studium nicht länger als drei Monate ausgesetzt wird. Hier findest Du mehr Informationen:
bafoeg-aktuell.de/bafoeg/kinderbetreuungszuschlag.html
Kindergeld
Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist das klassische Kindergeld. Kinder im Jugendalter bekommen diesen Zuschuss ohne weitere Bedingungen. Während eines berufsbegleitenden Studiums kannst Du eventuell auch noch zusätzliche Ansprüche geltend machen. Auf dieser Seite findest Du aktuelle Informationen zum Thema:
Website
Stipendien
Auch Stipendien können als finanzielle Hilfe die Kosten des Studiums senken. Meist werden diese von kirchlichen, wirtschaftlichen und privaten Einrichtungen vergeben. Studierende mit Kindern haben echte Vorteile bei der Vergabe von Stipendien! Hier findest Du eine gute Auflistung von Stipendien-Gebern in Deutschland:
familienservice.uni-mainz.de/stipendien-fuer-studierende-mit-kind/
Kinderzuschlag
Solltest Du Dir die Unterkunft für Dein Kind nicht leisten können, dann kannst Du einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird auf das Kindergeld angerechnet und kann bis zu 170 Euro monatlich betragen:
arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Unterhaltsvorschuss
Wenn Du alleinerziehend bist und das andere Elternteil nur unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt bezahlt, dann kannst Du einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dieser ist abhängig vom Alter des Kindes. Maximal können 268 Euro ausgezahlt werden, wenn das Kind zwischen 12 und 17 Jahren alt ist. Hier gibt es nähere Informationen dazu:
bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558?view=DEFAULT
Mutterschaftsgeld
Vor oder direkt nach der Geburt kann das Mutterschaftsgeld beantragt werden. Dieses wird von der Krankenkasse bezahlt und kann nur gewährt werden, wenn man nicht bei den Eltern mitversichert ist. Mutterschafsgeld bekommt man sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Hier kannst Du Dich noch besser darüber informieren:
familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40164.html